Was ist bei leichten Hautverletzungen der Mitarbeiter zu beachten?

Was ist bei leichten Hautverletzungen der Mitarbeiter zu beachten?
Infektionskrankheiten sind schon seit Jahrtausenden bekannt. Kenntnisse über Ihre Ursachen sind jedoch erst ca. 100 Jahre alt. Vorher wurden Infektionskrankheiten in den Miasmen, Verseuchung der Luft oder giftige Ausdünstungen des Bodens, angesehen. Obwohl Bakterien erstmalig von Antoni van Leeuwenhoek mit Hilfe eines selbstgebauten Mikroskops in Gewässern und im menschlichen Speichel beobachtet und 1676 von ihm in Berichten an die Royal Society of London beschrieben wurden, konnte erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert durch Louis Pasteur und später durch Robert Koch die Voraussetzungen für ein Umdenken geschaffen werden. Conditio sine qua non, beschreibt die Anwesenheit des Mikroorganismus irgendwo in der Außenwelt. An vielen Stellen ist er nützlich und auch zwingend erforderlich. Man unterscheidet hier zwischen Saprophyten (Mikroorganismen die beim Menschen keine Krankheit auslösen) und Parasiten (jene die den Wirt schädigen).
Ist das Tragen von Einmal-Handschuhen Pflicht und wenn ja, wo steht das?
Das NanoInformationsPortal berichtete im Juli 2015 über die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragte Untersuchung zur Bestandsaufnahme von Nanomaterialien in Lebens- und Futtermitteln. Auf Grundlage dieser Untersuchungen, durchgeführt von den Forschungseinrichtungen Wageningen-Forschungsinstitut (RIKILT/Niederlande) sowie Joint Research Center (JRC, Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz/Ispra, Italien), wurde eine Datenbank erstellt, die 633 Einträge enthält und in der 55 verschiedene Nanomaterialien aus 12 unterschiedlichen Anwendungsbereichen aufgelistet sind.
QUELLE:
► Rundschreiben (nur für Mitglieder zugänglich) Nr. 454 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vom 14.09.2015
Unter dem Begriff Gemüse werden hier alle genießbaren Pflanzen bzw. Pflanzenteile verstanden, die nicht zu Obst, Getreide, Pilzen oder Gewürzen zählen und im rohen oder zubereiteten Zustand direkt vom Menschen verzehrt werden. Produkte, die sowohl als Gemüse wie auch als Gewürz verwendet werden können, gelten dann als Gemüse, wenn sie separat genossen werden oder in einer verzehrfähigen Mahlzeit eindeutig als gesonderter Bestandteil hervortreten.
Wann sollten sich die Mitarbeiter die Hände waschen und desinfizieren und was sollte dabei beachtet werden?
Mit seiner Empfehlung 2015/976 vom 19.06.2015 fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Daten zum Vorkommen von Tropan-Alkaloiden (TA) in Lebensmitteln zu erheben.
Tropan-Alkaloide (TA) sind natürliche Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzen wie Bilsenkraut, Stechapfel und Tollkirsche. In Pflanzen wurden insgesamt bisher mehr als 200 verschiedene TA identifiziert. Von einigen unter diesen Verbindungen, darunter Atropin und Scopolamin, ist bekannt, dass sie bereits in niedrigen Dosierungen die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem beeinflussen.
Als Zusatzstoffe werden Verbindungen bezeichnet, die in Lebensmitteln vorkommen, aber nicht nach Art und Menge von vorneherein in ihnen bzw. den zugrunde liegenden Rohstoffen enthalten sind. Sie werden bewusst und mit einer bestimmten, zweckgebundenen Absicht den Rohstoffen oder Lebensmitteln zugesetzt. Ihr Zusatz erfolgt bei der Gewinnung oder Be- und Verarbeitung zur Verbesserung des Aussehens, der Konsistenz, des Geschmacks, der Haltbarkeit oder des Nährwertes.
Sie können aber auch zur Durchführung und Erleichterung technologischer Prozesse (z. B. Fällmittel, Katalysator, Trennmittel) als sogenannte technische Hilfsstoffe zugesetzt werden.
„Für Chlorat als ehemaliger Pflanzenschutzmittelwirkstoff gilt der allgemeine Pflanzenschutzmittel-Rückstands-Standardwert von 0,01 mg/kg der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für die dort geregelten Lebensmittel, da bislang keine spezifischen Höchstgehalte festgesetzt wurden. Der Standardwert von 0,01 mg/kg ist auch für die Beurteilung von Rückständen aus anderen Ursachen als der Pflanzenschutzmittelapplikation heranzuziehen. Er ist nicht toxikologisch abgeleitet“.
Warum sollen Stoffhandtücher zur Händetrocknung gegen Einmal-Papiertücher ausgetauscht werden?
Mit der Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 30.06.2015 wurde klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig und keine Zutat im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) sind. In § 2 der Honigverordnung wurde neu als Absatz 2 die entsprechende Formulierung der geänderten Honig-Richtlinie 2001/110/EG eingefügt. Damit wurde die Änderung von EU-Recht in das nationale Recht umgesetzt.
Es mehren sich die Informationen über eine Zunahme von Überempfindlichkeitsreaktionen(Hypersensitivität), die lebensmittelbedingt sind bzw. sein sollen. Bis zu 17 % der Deutschen sind betroffen.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um Überempfindlichkeitsreaktionen gegenüber einem Stimulus, der von Gesunden toleriert wird. Die allergische Überempfindlichkeit ist mit immunologischen Reaktionsmechanismen gekoppelt, die Antikörper- oder Zell-vermittelt sind. Allergien können zu schweren, sogar lebensbedrohlichen Überempfindlichkeitsreaktionen führen (Anaphylaxie). Unter diesen leiden Schätzungen zufolge ca. 3 bis 4 % in der Bundesrepublik der Bevölkerung an tatsächlichen Allergien. Sie treten bei Kindern häufiger als bei Erwachsenen auf. Kuhmilch (6 %) steht im Vordergrund, gefolgt von Weizen (3,6 %), Eiern (2,5 %), Fisch (2,2 %) sowie Nüssen und Meeresfrüchten (jeweils 1,3 %). Die Daten, die vonder Techniker Krankenkasse (2013) für Deutschland mitgeteilt wurden, betragen 5 % für Nüsse, 5 % für Früchte, 4 % für Laktose, 2 % für Fruktose, 2 % für Milcheiweiß sowie 1 % für Gluten.
Das ANS-Panel der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Zusatzstoffe Polysorbat 20 (E 432), Polysorbat 80 (E 433), Polysorbat 40 (E 434), Polysorbat 60 (E 435) und Polysorbat 65 (E 436) einer Neubewertung unterzogen. Bereits bei früheren Bewertungen wurde seitens der Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) ein Gruppen-ADI-Wert von 25 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.
Kann zur Händereinigung auch Stückseife verwendet werden, oder müssen alle Unternehmen geeignete Spendersysteme installieren?
Der Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-al („Perilla-Aldehyd“) hat sich in einer neuen Studie an Tieren, die von EFSA-Sachverständigen ausgewertet wurde, als genotoxisch, d. h., schädlich für die DNA, erwiesen.