Die Verordnung (EU) 2015/1933 der Kommission vom 27.10.2015 „zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Kakaofasern, Bananenchips, Nahrungsergänzungsmitteln, getrockneten Kräutern und getrockneten Gewürzen“ ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden (ABl. L 282 vom 28.10.2015, S. 11). Die VO sieht die Festsetzung spezifischer Höchstgehalte für Kakaofasern und daraus hergestellte Erzeugnisse vor, die als Lebensmittelzutat verwendet werden sollen.
Quelle:
► BLL Rundschreiben (nur für Mitglieder zugänglich) Nr. 555 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vom 29.10.2015
