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Montag, 18 September 2017

Pflanzenschutzmittel auf Bio-Wein erlaubt?

Hygiene & HACCP | QM & QS | Recht & Normen

Pflanzenschutzmittel auf Bio-Wein erlaubt?

Der Vermarktung des Weines der Klägerin als Bio-Wein standen Ergebnisse der Weinblattprobe entgegen, die für den Öko-Landbau nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen hatten. Laut der Klägerin wurden die nachgewiesenen Spritzmittel weder von ihr gekauft noch auf ihren Weinbergsflächen verwendet.

Zwar ist sie selbst auch Mitglied einer Öko-Hubschraubergemeinschaft – die Rückstände könnten jedoch nur durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln stammen, die ebenfalls per Hubschrauberspritzung auf die konventionell angebauten Nachbarparzellen aufgebracht wurden. Der Argumentation, die Vorschriften des EU-Bio-Rechts seien keine Selbstzwecke, sondern immer auf ihre Funktionalität hin zu betrachten, ist das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz vorliegend gefolgt. So ist für die Bewertung, ob es sich um konventionelles oder um ein Bio- oder Öko-Erzeugnis handelt, allein die ökologische/biologische Produktionsweise maßgebend ‒ ein Verstoß der Klägerin sei nicht festzustellen. Auf eine unrechtmäßige Verwendung konventioneller Pflanzenschutzmittel könne nicht daraus geschlossen werden, dass hohe Rückstände von konventionellen Pflanzenschutzmitteln auf der Blattprobe festgestellt wurden. Bei von konventionellem Weinbau umgebenen Öko-Kulturen könnten hieraus noch keine aussagekräftigen Ergebnisse abgeleitet werden.

KURZGEFASST:
Verwaltungsgericht Koblenz: „Für die Bewertung eines Bio-Erzeugnisses ist allein die ökologisch-biologische Produktionsweise maßgebend und nicht der Fund eines konventionellen Pflanzenschutzmittels auf einer Blattprobe.“

QUELLE:
► Pressemitteilung Nr. 11 des VG Koblenz vom 30.03.2017

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

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