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Donnerstag, 15 Januar 2015

Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen

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Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen
© S. Hofschlaeger / www.pixelio.de

Durch die Änderung der AVV Lebensmittelhygiene im Rahmen der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts vom 20.10.2014“ (BAnz AT 07.11.2014 B2) wurde u. a. das Abstimmungsverfahren der Bundesländer bei der Prüfung von Gute Hygienepraxis- (GHP-) Leitlinien konkretisiert und ferner das Verfahren der Prüfung von DIN-Normen, die als GHP-Leitlinien gelten sollen, beschrieben. Damit findet eine Einbindung aller Bundesländer und Gleichstellung der Erarbeitungs- bzw. Prüfverfahren (Verbände oder DIN) statt. Parallel dazu wurde die „Bekanntmachung zum Verfahren für Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29.04.2004 über Lebensmittelhygiene vom 04.11.2014“ veröffentlicht (BAnz AT 07.11.2014 B3).

Zum Konzept des europäischen Hygienerechts gehören branchenbezogene „Leitlinien für Gute Hygienepraxis“ als freiwillige Orientierungs- und Auslegungshilfen der Hygieneanforderungen und als Instrumente zur Schaffung von Rechtssicherheit.

► BLL Rundschreiben (nur für Mitglieder verfügbar) Nr. 607 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vom 17.12.2014

Bild: www.pixelio.de

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