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Mittwoch, 03 Juli 2019

HACCP-Frage der Woche 27/2019

Hygiene & HACCP

HACCP-Frage der Woche 27/2019

Speisereste im Restaurant: Muss der Konsument vor der Bestellung informiert werden?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert zu Möglichkeiten der Mitnahme nicht verzehrter Speisen aus Restaurants oder von Buffets. Bezüglich dieser wirksamen Maßnahme gegen Lebensmittelverschwendung bestehen oftmals Unsicherheiten. Zudem kommt es leider häufig vor, dass mit dem Hinweis auf gesetzliche Vorgaben die vorhandenen Möglichkeiten der Mitnahme von Lebensmitteln nicht ausgeschöpft werden.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die der Mitnahme von Essensresten, die im Eigentum des Gastes sind, entgegenstehen. Einige Gastronomen sehen offenbar ein Haftungsrisiko, wenn die Kühlkette infolge der Mitnahme nicht eingehalten wird und die Speisen verderben. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speisereste geht gleichzeitig auch die Haftung für die Haltbarkeit und Qualität der Speisereste auf den Gast über.

QUELLE:
Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Pressemitteilung BMEL vom 17.04.19

Greta Riel

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