HACCP-Frage der Woche 13/2018

Benötigen Betriebe, die leicht verderbliche Lebensmittel behandeln, eine Hygieneschleuse?
In den Hygieneverordnungen der EU sucht man den Begriff „Hygieneschleuse“ vergeblich.
In den Auslegungshinweisen der AVV LmH, die sich mit den Anforderungen an zugelassene Betriebe beschäftigen, wird hingegen – von Ausnahmen abgesehen – zumindest für die Produktionsbereiche eine Hygieneschleuse verlangt.
In der Hygieneschleuse sollen die Mitarbeiter vor Betreten der Produktionsräume die Fußbekleidung und die Hände reinigen und ggf. die Schutzkleidung ergänzen, indem sie z. B. die Gummischürze und die Kopfbedeckung aufnehmen. Die Hygieneschleuse stellt also die Grenze zwischen den unreinen und den reinen Bereichen des Betriebes dar. Sie erfüllt somit nicht nur einen funktionellen Zweck in der Hygienekette, sondern auch einen psychologischen: jeder Mitarbeiter weiß, dass jenseits der Hygieneschleuse höchste Ansprüche an das Hygieneverhalten gestellt werden.
QUELLE:
► Diese Frage und Antwort stammt aus der Broschüre F&A Hygiene-Vorschriften
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:
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