Die Personalhygiene ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensmittelsicherheit, d. h. der Herstellung gesundheitlich unbedenklicher und zum Verzehr geeigneter Lebensmittel. Konkrete Angaben zu den hygienischen Anforderungen im Bereich der „persönlichen Hygiene“ finden sich im Anhang II, Kapitel VIII der EU-Lebensmittelhygieneverordnung Nr. 852/2004, in ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften, einschlägigen DIN-Normen sowie nationalen und gemeinschaftlichen Leitlinien.
QUELLE:
► Autor: Prof. Dr. W. Heeschen
► Auszug aus der FOOD & HYGIENE, Ausgabe 05/2017, S. 21, Behr’s Verlag
