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Artikel in Kategorie Hygiene & HACCP

Einer Untersuchung kanadischer Wissenschaftler zufolge könnte die Verwendung von arsenhaltigen Futterzusatzstoffen in der Geflügelmast bedenkliche Folgen für die Gesundheit der Konsumenten haben. Nach Angaben der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) deuten die Forschungsergebnisse darauf hin, dass der Abbau des Arsens im Stoffwechsel der Tiere über Zwischenstufen verläuft, die wesentlich toxischer sind als die Ausgangsstoffe. Im Rahmen einer Studie mit 1.600 Hühnern wurden Leberproben der mit dem Mastmittel „Roxarsone“ („Rox“) behandelten Tiere analysiert.

QUELLE:
► Angewandte Chemie vom 04.05.2017 (DOI: 10.1002/anie.201700736)

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Arsen in Geflügelmast toxischer als angenommen?

Kochshows im Fernsehen und Kochbücher finden in der Bevölkerung ein erstaunlich hohes Interesse, auch wenn häusliches Kochen und gemeinsame Mahlzeiten in westlichen Ländern und auch in Deutschland laufend abnehmen. Bei den Kochshows ist gelegentliche Kritik an der dort praktizierten „Küchenhygiene“ durchaus angebracht, zumal bekannt ist, dass in diesem Bereich nicht unerhebliche lebensmittelhygienische Risiken lauern können.

QUELLEN:

► Barfblog vom 31.03.2017: http://barfblog.com/2017/03/
► British Food Journal (March 2017, Volume 119, Issue 5): http://dx.doi.org/10.1108/BFJ-02-2017-0066

Lebensmittelsicherheit: Kochbücher in der Diskussion

Die Personalhygiene ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensmittelsicherheit, d. h. der Herstellung gesundheitlich unbedenklicher und zum Verzehr geeigneter Lebensmittel. Konkrete Angaben zu den hygienischen Anforderungen im Bereich der „persönlichen Hygiene“ finden sich im Anhang II, Kapitel VIII der EU-Lebensmittelhygieneverordnung Nr. 852/2004, in ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften, einschlägigen DIN-Normen sowie nationalen und gemeinschaftlichen Leitlinien.

QUELLE:
► Autor: Prof. Dr. W. Heeschen

► Auszug aus der FOOD & HYGIENE, Ausgabe 05/2017, S. 21, Behr’s Verlag

Personalhygiene im Lebensmittelbetrieb

Das Grundprinzip des Hygienic Design ist eindeutig:
Es geht darum, durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern, dass unerwünschte Mikroorganismen oder Rückstände und Verunreinigungen in ein Lebensmittel gelangen und die Lebensmittelhygiene bzw. die Lebensmittelsicherheit (gesundheitliche Unbedenklichkeit und Eignung zum Verzehr) beeinträchtigen.

QUELLE:
FOOD & HYGIENE, Ausgabe 09/2016, S. 20 f., Behr's Verlag

Hygienic Design – Technik für die Lebensmittelhygiene und –sicherheit

Wenn Menschen von einer Allergie auf Erd-, Hasel- oder Walnüsse betroffen sind, wird häufig zu einem generellen Verzicht auf Nüsse geraten ‒ einer US-Studie zufolge ist dieses jedoch in vielen Fällen nicht notwendig. Die Forscher werteten die oralen Provokationstests von 109 Patienten aus, bei denen nach der Diagnose einer Baumnussallergie (Mandeln, Pekannüsse etc.) Haut- oder Immunglobulin E- (IgE-) Tests auch für andere Nussarten positiv ausgefallen waren. Sie hatten aber bisher nicht auf das Lebensmittel reagiert.

QUELLE:
► Annals of Allergy, Asthma & Immunology vom 22.03.2017: www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28359600

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Allergiker: Andere Nussarten häufig unproblematisch

Bereits im „neuen“ EU-Leitfaden für ein „Management der Lebensmittelsicherheit“ von Juli 2016 wurden Ansätze zur Vereinfachung und Flexibilisierung für bestimmte Lebensmittelunternehmen vorgestellt. Dabei sollte die praktische Umsetzung („Implementierung“) der EU-Anforderungen an Maßnahmen der Basishygiene und insbesondere an HACCP-basierte Prozeduren erleichtert und harmonisiert werden. Unter anderem wird diskutiert, ob und inwieweit in bestimmten (kleinen) Betrieben Maßnahmen der Basishygiene die „bürokratischen“ Aufwendungen eines HACCP-Systems zumindest teilweise ersetzen könnten.

QUELLE:
FOOD & HYGIENE, Ausgabe 04/2017, S. 2, Behr's Verlag

HACCP – einfachere Regeln für kleine Betriebe

Auf dem Premium-Seminar „Mineralölbestandteile in Lebensmitteln“ des Behr’s Verlags am 06. Februar 2017 erfuhren die Teilnehmer, wie sie ihr Unternehmen besser und sicherer aufstellen. Und die Gefahr von unliebsamen Überraschungen reduzieren. Nachfolgend ein kleiner Ausschnitt aus den Vorträgen des Premium-Seminars.

REFERENZ:
► Die Zusammenfassung wurde mit freundlicher Unterstützung von Dr. Norbert Kolb, Dr. Tobias Teufer und Prof. Dr. Thomas Simat erstellt.

AUTOR:
► Dr. Arno Langbehn

MOSH & MOAH: Viel Neues! Fragezeichen bleiben! Weitere Studien erwartet!

Biozidprodukte, zu denen auch die im Lebensmittelbereich eingesetzten Desinfektionsmittel zählen, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet werden, wenn sie entsprechend der Biozidprodukteverordnung zugelassen wurden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung sind im Regelfall sehr aufwendig und in einem Katalog aufgeführt, der im Art. 19 der Verordnung aufgelistet ist. Die detaillierten Anforderungen finden sich im Anhang II der Verordnung. In bestimmten Fällen ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren möglich – allerdings nur für Wirkstoffe, die in einem gesonderten Katalog erfasst sind.

QUELLEN:
► Faubel, H. (IHO): Auswirkungen der neuen Biozidprodukteverordnung. Vortrag DVG-Tagung „Lebensmittelhygiene“ am 28. September 2016 in Garmisch-Partenkirchen
► Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Biozid-Produkte/Biozid-Produkte.html
► Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

► Auszug aus Food & Hygiene 11/2016, S. 2 ff., Behr's Verlag

Desinfektion im Lebensmittelbereich – welche Auswirkungen hat die Biozidprodukteverordnung?
Behr's Verlag