Guten Tag FMathieu.
Sollten amtliche Proben gezogen werden, empfiehlt es sich, die Gegenprobe an ein Labor mit einem amtlich zugelassenen Gegenprobensachverständigen zu senden. Die Bestätigung, dass das Labor einen amtlich zugelassenen Gegenprobensachverständigen hat, sollte schriftlich vorliegen.
Sofern im Probennahmeprotokoll der amtlichen Überwachung die Untersuchungsumfänge angegeben sind, sollte die Probe entsprechend untersucht werden. Dies kann eine sofortige Untersuchung auf chemische Parameter oder auch eine mikrobiologische Analyse am Ende der Haltbarkeit bedeuten.
Gleichzeitig bietet es sich an, weitere Produkte aus der gleichen Charge auf dieselben Parameter zu untersuchen, um direkt eine Referenz vorliegen zu haben. Denn die Erfahrung zeigt, dass die amtlichen Ergebnisse einige Zeit in Anspruch nehmen können. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Ergebnisse nur bei Abweichungen über die untere Lebensmittelbehörde an den Inverkehrbringer übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag