Guten Tag D.Herman,
Mit dem zweiten Sachverständigengutachten wird dem Unternehmer ein Verteidigungsrecht an die Hand gegeben. Damit entsteht gegenüber den Kontrollbehörden „Waffengleichheit“ und dient der Verfahrensgerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Behr’s…Verlag