Hallo Franz S.,
Alle Mitarbeiter von Überwachungsbehörden können sich über einen sogenannten Dienstausweis ausweisen. Der Dienstausweis kann unterschiedlich aussehen. Er muss eindeutig die Identifikation des Mitarbeiters zulassen, üblicherweise mit einem Foto. Außerdem muss der Dienstausweis den behördlichen Charakter eindeutig erkennen lassen, das heißt, der Dienstausweis ist in der Regel mit einem Dienstsiegel gekennzeichnet.
Häufig haben Dienstausweise eine beschränkte Gültigkeitsdauer.
Um einen nicht rechtmäßigen Zutritt von Betriebs- und Geschäftsräumen sicherzustellen, sollte der Dienstausweis der Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung angesehen werden. Im Zweifelsfall hilft auch ein Anruf bei der Dienststelle, bevor das Zutrittsrecht gewährt wird. Es ist überraschend, wie selten die Vorlage eines Dienstausweises in der Praxis gefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag