Guten Tag Christoph Winter,
Bereits der Titel des IFS Food Version 7 „Standard zur Beurteilung der Produkt- und Prozesskonformität in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und -qualität“ besagt, worauf es ankommt: auf Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität. Damit ist das Thema „Lebensmittelsicherheit“ wie bisher elementarer Bestandteil des Standards und wird in nahezu allen seiner Kapitel erwähnt.
Dazu werden die Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit und HACCP, indirekt und direkt in den Kapiteln genannt. Indirekt werden die Themen Lebensmittelsicherheit und HACCP an zwei Stellen genannt:
• beim neuen Begriff der „Lebensmittelsicherheitskultur“. Der Standard fordert hierzu die Berücksichtigung der Lebensmittelsicherheit in der Managementbewertung (Review) und in der Unternehmenspolitik.
Das bedeutet, dass das HACCP-System eine zentrale Rolle im Unternehmen hat und vor allem von der Geschäftsleitung gesteuert und überwacht werden muss. Die Schaffung einer „Lebensmittelsicherheitskultur“ ist nicht Aufgabe einer Stabsabteilung, z. B. der Abteilung Qualitätsmanagement. Stabsabteilungen unterstützen die Unternehmensführung in der Umsetzung der Unternehmenspolitik.
• bei den ausgelagerten Prozessen wird eine vertragliche Regelung gefordert. Wenn die Betreiber der ausgelagerten Prozesse explizit nicht IFS oder relevanten GFSI Zertifizierungen vorlegen können, muss ein qualifiziertes Audit durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass eine Auditierung des HACCP-Systems bei den Betreibern der ausgelagerten Prozesse erfolgen muss.
Direkt werden die Anforderungen an das HACCP-System im Kapitel 2.2 des Standards im Detail genannt. Neu hinzugekommen sind die Punkte:
1. Bei der Erstellung der Gefahrenanalysen müssen explizit auch die
– radiologischen Gefahren
– Allergene
– produktberührenden Materialien
– Verpackungsmaterialien
berücksichtigt werden.
2. Im Fremdkörper-Management sind zusätzliche Details erwähnt, wie Streifenvorhänge aus Plastik. Diese können auch aus gesundheitsrelevanter Sicht ein HACCP-Thema sein und müssen in die Gefahrenanalyse einbezogen werden.
3. Für die Reinigung von Arbeitsbekleidung ist ebenfalls eine Gefahrenanalyse durchzuführen, z. B. könnten bei einer nicht sicher durchgeführten Reinigung pathogene Mikroorganismen auf den Arbeitsbekleidungen verbleiben.
MfG
Behr’s…Verlag