Guten Tag D.Herman,
Lebensmittelkontrollen sollen bei allen Lebensmittelunternehmern stattfinden und zwar regelmäßig risikoorientiert. Das schließt jedoch anlassbezogene Kontrollen nicht aus. Es ist für das Ob der Kontrolle unerheblich, ob es sich um einen Hersteller oder einen Händler handelt, ob die Tätigkeit lokal, regional oder überregional bzw. international erfolgt. Diese Umstände haben allenfalls Auswirkung auf die Kontrollfrequenz.
Die Kontrollen sollen mit angemessener Häufigkeit und angemessenen zeitlichen Abständen stattfinden. Hier kommt es auf die Art des Lebensmittels (z. B. frisches tierisches Erzeugnis oder trockenes pflanzliches Erzeugnis) und das damit verbundene Risiko hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte, aber auch der räumlichen Reichweite der betreffenden Lebensmittel (lokaler, regionaler, nationaler, internationaler Absatz) an.
Lebensmittelkontrollen sollen effektiv sein, das bedeutet, dass sie nicht angekündigt sein sollen. Allerdings kann es Sinn machen, im Einzelfall eine Kontrolle auch anzukündigen, um den Betriebsablauf nicht zu stören (Bsp.: Kontrolle der Rückverfolgbarkeit).
LG
Behr’s…Verlag