Guten Tag J_Leevke,
Die Rückverfolgbarkeit ist in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 geregelt, nicht in der BedGgstV. Damit sind von der Rückverfolgbarkeit nur Materialien und Gegenstände erfasst, die Lebensmittelbedarfsgegenstände sind. Sonstige Bedarfsgegenstände sind ausgenommen.
LG,
Behr’s…Verlag