Moin K_Schroeder,
Bio-Betriebszertifikate
Bei den Bio-Rohstoffen muss geprüft werden, ob sie tatsächlich aus vollständig
umgestellter Bio-Landwirtschaft stammen oder BIO aus Umstellung
sind. Keine Lieferung darf angenommen werden, ohne dass das Bio-
Betriebszertifikat des Lieferanten geprüft wurde.
Technische Spezifikationen
Bei den Erzeugnissen, die bei der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt
werden, aber nicht aus der Landwirtschaft stammen, müssen die technischen
Datenblätter und ähnliche Quellen geprüft werden. Es muss ausgeschlossen
werden, dass Stoffe vorhanden sind, die das EU-Bio-Recht nicht
zugelassen hat. Besonders wichtig ist die sorgfältige Prüfung der konventionellen
Aromen. Die Lieferanten weisen regelmäßig darauf hin, dass es
Sache des belieferten Unternehmens sei, zu schauen, dass die rechtlichen
Regeln eingehalten werden.
Lieferanten-Erklärung zur Gentechnik
Soweit es sich um Lebensmittel handelt, die zugeliefert werden, unterliegen
sie der Gentechnik-Pflichtkennzeichnung. Sind sie nicht mit einem
Hinweis auf die Gentechnik gekennzeichnet, sollen Bio-Unternehmen
sich darauf verlassen können, dass sie die Lieferung verwenden dürfen.
Zur Sicherung des Gentechnik-Ausschlusses bezüglich anderer Erzeugnisse,
zum Beispiel bei Enzymen, die nicht der Gentechnik-Pflichtkennzeichnung
unterliegen, müssen Gentechnik-Bestätigungen der Lieferanten
eingeholt und bei Eingang der Lieferung geprüft werden.
Prüfung des Wareneingangs
Die Wareneingangsprüfung muss dokumentiert werden: Lieferprodukte
und -mengen, Betriebszertifikat des Lieferanten, Prüfung des Verschlusses
und der Kennzeichnung, Vermerk des Ergebnisses der Prüfung. Bei
der Prüfung der Kennzeichnung: Name und Anschrift des Lieferanten,
Produktbezeichnung mit dem klaren Hinweis BIO, Codenummer der
Öko-Kontrollstelle des Lieferanten. Der Bezug zwischen der gelieferten
Charge und den Lieferpapieren muss durch die Kennzeichnung klar hergestellt
sein.
LG
Behr’s…Verlag