Guten Tag msommer768,
Artikel 3 der Verordnung über tierische Nebenprodukte definiert den Begriff „tierische Nebenprodukte“. Dies sind:
• ganze Tierkörper oder
• Teile von Tieren oder
• Erzeugnisse tierischen Ursprungs, beziehungsweise
• andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse,
• Eizellen, Embryonen und Samen,
die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Entscheidendes Kriterium ist, dass diese Produkte „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt“ sind. Sie bewegen sich deshalb auf einer Nebenlinie der Lebensmittelkette, die über den Menschen führt. Daher heißen sie Nebenprodukte.