Guten Tag!
Mitarbeiter, die durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten haben, dürfen den Betrieb nicht mehr betreten.
Dieses Verbot bezieht sich auch auf Personen, die an Hautinfektionen leiden.
Nähere Informationen gibt die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie das Infektionsschutzgesetz.
Viele Grüße
Sara Lehmkuhl