Moin Björn!
Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung werden bei Vor-Ort-Kontrollen eigene Schutzkleidung mitführen und den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens entsprechend tragen. Je nach Hygienebereich können das neben dem sauberen Kittel auch eine angemessene Kopfbedeckung,
Mundschutz oder besonderes Schuhwerk sein.
Sollte das Überwachungspersonal aus betrieblichen Gründen zum Tragen bestimmter Schutzkleidung verpflichtet sein, so gehört es zur Mitwirkungspflicht des Unternehmers, diese Kleidung zur Verfügung zu stellen.
Solche besondere Kleidung für betriebsfremdes Personal, zu denen auch die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung gehören, muss ohnehin im Betrieb vorhanden sein. Denn auch Lieferanten oder Handwerker können vorübergehend die Betriebsräume betreten und müssen dann auf betriebsspezifische Schutzkleidung zurückgreifen.
Denken Sie daran:
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in einem Lebensmittelunternehmen liegt bei den verantwortlichen Personen des Betriebs. Es ist daher leicht nachvollziehbar, dass die Notwendigkeit der Schutzkleidung vom Unternehmer vorgegeben wird und nicht von den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung.
Mit freundlichen Grüßen,
Behr’s…Verlag