Hallo FredP!
Decken oder Dachinnenseiten sind so zu gestalten, dass sich keine Verschmutzungen ansammeln. Der Niederschlag von Kondenswasser, die Bildung von Schimmel und das Ablösen von Teilchen muss auf ein Minimum beschränkt werden. Das bedeutet, dass die Toleranz bei unverpackten, leicht verderblichen und/oder verzehrfertigen Produkten gegen Null geht: lose Teilchen dürfen nicht erkennbar sein.
Dasselbe gilt für Deckenstrukturen, also für Dachbinder, Rohrbahnträger, Leitungen und sonstige Installationen. Wo besondere Risiken herrschen, kann die Behörde z. B. verlangen, dass Lampen splittergeschützt ausgeführt werden.
Liebe Grüße
Behr’s…Verlag