Guten Tag Fmathieu,
Werden Holzpaletten im Freien gelagert, so sind sie vor Einsatz in der Lebensmittelproduktion zu trocknen und auf Sauberkeit sowie auf Ungeziefer zu kontrollieren. Ein Verbot besteht in den Rechtsvorschriften des „EU-Hygienepakets“ nicht. Da es sich bei Holzpaletten um Gegenstände bzw. Ausrüstungen handelt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Anhang II, Kapitel V) eingehalten werden (gründliche Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion).
MfG
Behr’s…Verlag