Sonntag, 24. September 2023

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THEMA: Lose Ware

Lose Ware 2 Jahre 2 Wochen her #1328

  • M.Jensen
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Hallo,

Was muss bei loser Ware hinsichtlich Allergenen gekennzeichnet werden?

Vielen Dank und herzliche Grüße
M. Jensen
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Lose Ware 2 Jahre 2 Wochen her #1329

  • Behr’s…Verlag
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Guten Tag M. Jensen,

Die verpflichtenden Angaben sind in Artikel 9 und 10 geregelt. Der Bezug auf Allergene gibt Artikel 9 (1) Buchstabe c) wider:
Art. 9 (1 ) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind folgende Angaben verpflichtend:
(…)
c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und – gegebenenfalls in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Entscheidend bei der Angabe ist sicherlich der Hinweis, dass bei den Gruppen „Glutenhaltiges Getreide“ und „Schalenfruchte“ die einzelnen Allergene namentlich aufgeführt sind. Sie müssen daher auch einzeln in der Allergeninformation bei Verwendung genannt werden. (s. u. Artikel 21)

Herzliche Grüße zurück Ihr
Behr's...Verlag
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