Guten Tag K_Schroeder,
der Hinweis auf einen bestimmten Ausgangsstoff bei einem „natürlichen X-Aroma“, z. B. „natürliches Erdbeeraroma“, setzt voraus, dass der Aromabestandteil ausschließlich oder zu mindestens 95 Gew.-% aus dem genannten Ausgangsstoff gewonnen wurde, erkennbar und geschmacksbestimmend ist. Max. 5 % können aus einem anderen Ausgangsstoff als dem genannten stammen und dienen der Standardisierung bzw. Charakterisierung des Aromaprofils.
„100 %“-Aromen und „95/5“-Aromen stehen also gleichberechtigt nebeneinander. Beispiele:
• Zitronenöl (100 % aus Zitrone)
• Natürliches Orangenaroma (97 % Orangenöl, 3 % Limonen)
• Natürliches Zitrusaroma (90 % Orangenöl, 10 % Mandarinenöl)
Viele Grüße!