Hallo Susi_98,
In der Schweiz trat eine einschneidende Gesetzesänderung zum 01. Mai 2017 in Kraft. Zu finden sind die Regelungen in der Vkos des EDI. Diese Verordnung passt das Schweizer Recht überwiegend der europäischen Gesetzgebung an. Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren sind nun Sicherheitsberichte für kosmetische Produkte, die in der Schweiz angeboten werden, ebenfalls gesetzlich geforderter Standard. Neben den bereits erwähnten Ausnahmen in Frage 4 klammert die Harmonisierung des Rechts auch die Meldung im CPNP aus. Wenn ein Kosmetikum ausschließlich in der Schweiz verkauft wird, muss es nicht im CPNP registriert werden.
Liebe Grüße
Behr’s…Verlag