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THEMA: Höchstmengen

Höchstmengen 2 Monate 2 Wochen her #1581

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Guten Tag.

Welche Höchstmengen gelten für Zusatzstoffe?

Vielen Dank für jede Antwort
HW_Leuschner
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Höchstmengen 2 Monate 2 Wochen her #1582

  • Behr’s…Verlag
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Guten Tag HW_Leuschner.

Im Rahmen der Zulassung eines Lebensmittelzusatzstoffes werden oftmals bestimmte Höchstmengen für die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes als Zutat eines Lebensmittels vorgeschrieben.
Die Festlegung der Höchstmengen für die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes wird durch Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe a) Zusatzstoffverordnung geregelt. Hiernach ist bei der Festlegung der Bedingungen, unter denen der Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden kann, zu berücksichtigen,
dass als Höchstmenge die geringste Dosis, die notwendig ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, gilt.
Nach Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) Unterabs. i) sind dabei die für den Lebensmittelzusatzstoff festgelegte akzeptierbare Tagesdosis oder gleichwertige Bewertungen und die wahrscheinliche tägliche Aufnahmemenge unter Berücksichtigung aller Quellen zu beachten. Sofern Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln Verwendung finden, die von speziellen Verbrauchergruppen konsumiert werden, ist zudem nach Unterabs. ii) der Vorschrift die mögliche tägliche Aufnahmemenge des Lebensmittelzusatzstoffes durch die Verbraucher in jenen Gruppen zu berücksichtigen.
Nach diesen Kriterien wird also grundsätzlich bestimmt, ob und welche Höchstmenge für die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes festgelegt wird. Die konkrete Höchstmenge für einen zugelassenen Zusatzstoff findet sich in Anhang II Teil E in der 4. Spalte unter der Überschrift „Höchstmenge (mg/l bzw. mg/kg)“.
Für Ihre tägliche Arbeit: Im Hinblick auf die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes ist also stets zu prüfen, ob und welche Höchstmenge in den Gemeinschaftslisten ausgewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag
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