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THEMA: Marktüberwachung

Marktüberwachung 3 Monate 3 Wochen her #1569

  • Marc_v_C
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Guten Tag.

Wie begründet sich die Marktüberwachung bei kosmetischen Mitteln?

MfG
Marc_v_C
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Marktüberwachung 3 Monate 3 Wochen her #1570

  • Behr’s…Verlag
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Guten Tag Marc_v_C,

In Art. 22 der EU-Kosmetik-VO sind folgende Pflichten der Mitgliedstaaten zu finden:
- Überwachung der Einhaltung der EU-Kosmetik-VO auf dem Wege der Marktkontrolle der auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel
- Kontrollen der kosmetischen Mittel und der Wirtschaftsteilnehmer in angemessenem Umfang anhand der PID
- Ggf. Durchführung weiterer (Labor)Untersuchungen
- Überwachung der Einhaltung der GMP Grundsätze
Hierzu müssen die Mitgliedstaaten ihren Behörden die entsprechenden Befugnisse und Ressourcen zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass der Wissens- und Kenntnisstand der kontrollierenden Behörde für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Marktüberwachung ausreichend ist. Um diesen Standard zu sichern, muss mindestens alle vier Jahre eine Überprüfung der Gegebenheiten vorgenommen werden, in deren Erkenntnisse die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann.
Für Ihre tägliche Arbeit: Informieren Sie sich über die für Sie zuständige Überwachungsbehörde in dem EU-Land, in dem Sie Ihre PID aufbewahren. Ein guter Kontakt vor Ort erleichtert auch die Kommunikation im Falle einer Kontrolle. Mit der für Sie zuständigen Behörde können Sie z. B. auch die Sprache, in der die PID abgefasst wird, besprechen.

Mit freundlichen Grüßen,
Behr’s…Verlag
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