Moin Heino1910
Lebensmittelzusatzstoffe werden nach ihrer technologischen Wirkung in bestimmte Kategorien, wie beispielsweise Farbstoffe, konservierende Stoffe, Antioxidationsmittel etc., eingeteilt. Die Zusatzstoffverordnung spricht in diesem Zusammenhang von Klassen.
Nach Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung werden die Zusatzstoffe in den Anhängen II und III den einzelnen Funktionsklassen, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt werden, je nach ihrer technischen Hauptfunktion zugeordnet. Diese Zuordnung schließt aber nicht aus, dass sie auch für
andere Zwecke verwendet werden können.
Für Ihre tägliche Arbeit: In der Praxis kommt es häufig vor, dass Zusatzstoffe zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden können. So kann z. B. der Zusatzstoff E 330 (Citronensäure) als Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Säuerungsmittel, Säureregulator oder als Schmelzsalz verwendet werden. Für die Verwendung und Kennzeichnung ist die Hauptfunktion, die der Zusatzstoff im Lebensmittel erfüllt, maßgeblich.
Liebe Grüße
Behr’s…Verlag