Schönen guten Tag L.Busch!
In Bezug auf Pestizidrückstände hat der EuGH entschieden, dass diese einer Bezeichnung als „naturrein“ nicht grundsätzlich entgegenstehen.
Die Verwendung von Pestiziden sei sogar für Privatpersonen gebräuchlich (C-465/98, Rn. 33). Auch der gezielte Einsatz von Pestiziden – der im Gegensatz zu anderen Schadstoffbelastungen gezielt durch den Hersteller des Lebensmittels erfolgt – schließt also nach Auffassung des EuGH „Natur“-Claims nicht aus. Wie hoch und welcher Art solche Rückstände sein dürfen, um eine Bewerbung mit „Natur“-Claims zu ermöglichen, ist bisher jedoch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Im Einzelfall ist daher festzustellen, was der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbrauchererwartet.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag