Schönen guten Tag P.Lesemann,
Einige Lebensmittelzusatzstoffe können unterschiedlichen technologischen Zwecken dienen und sind auch für unterschiedliche technologische Zwecke zugelassen. Beispielsweise kann Citronensäure (E 330) als Konservierungsmittel, aber auch als Säuerungsmittel Verwendung finden.
Entsprechende Zusatzstoffe können also mehreren Funktionsgruppen zugeordnet werden. Im Hinblick auf die Kennzeichnung bestimmt Anhang VII Teil C LMIV, dass in den Fällen, in denen eine Zutat zu mehreren Funktionsklassen gehört, die Klasse anzugeben ist, der die Zutat aufgrund ihrer hauptsächlichen Wirkung für das betreffende Lebensmittel zuzuordnen ist.
Für Ihre tägliche Arbeit: Bei der Zuordnung zu einer Funktionsgruppe ist also der im konkreten Fall bestehende technologische Hauptzweck für die Verwendung des Zusatzstoffes entscheidend; die Einschätzung hierüber trifft das Lebensmittelunternehmen in eigener Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag