Guten Tag Martin_L.
Die Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ finden sich in § 3 a EGGenTDurchfG. § 3 b EGGenTDurchfG schreibt zudem vor, dass und welche Nachweise darüber bereitgehalten werden müssen, dass die für das Verwenden der
Angabe „ohne Gentechnik“ vorgeschriebenen Anforderungen des § 3 a EGGenTDurchG eingehalten worden sind.
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger hat einen Leitfaden zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln verfasst, der unter Ziffer 7 Hinweise zur „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung enthält (Stellungnahme Nr. 2016/01: Leitfaden zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln).
Liebe Grüße
Behr’s…Verlag