Guten Tag P.Lesemann,
Die zentrale Definition des Lebensmittelzusatzstoffes ist in Artikel 3
Abs. 2 Buchstabe a) enthalten. Danach ist ein Lebensmittelzusatzstoff
• ein Stoff mit oder ohne Nährwert,
• der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und
• einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird und
• dadurch selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag