Guten Tag R.R,
Das Nutri-Score-Kennzeichen ist als Gemeinschaftskollektivmarke beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Die Nutzung ist freiwillig, weil die Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln für die Verwendung von erweiterten Nährwertkennzeichnungen auf nationaler Ebene keine verpflichtende Anwendung vorsieht. Daher kann die Nutzung des Nutri-Scores durch Unternehmen in Deutschland nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Nutzung Bedarf der Einwilligung und Einhaltung der Bedingungen der Markeninhaberin. Dies ist die Agence nationale de santé publique (nationale Agentur für öffentliche Gesundheit des französischen Gesundheitsministeriums) (
www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-nutri...utri-score_List.html, Stand: 25.12.2020).
Der Nutri-Score kann auf allen verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln und Getränken angebracht werden, für die eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung gemäß Artikel 30 ff. LMIV vorgeschrieben ist. Solche Lebensmittel, die von der Kennzeichhnungspflicht ausgenommen sind und damit nicht mit dem Nutri-Score versehen werden dürfen, werden in Frage 34 aufgelistet. Hat sich ein Hersteller für die Nutzung des Nutri-Scores angemeldet, so müssen innerhalb von zwei Jahren ausnahmslos alle Produkte der angemeldeten Marke damit gekennzeichnet werden. Dies gilt unbeschadet, selbst wenn einige Produkte einen ungünstigen Nutri- Score-Wert erhalten. Ab einer Anzahl von 2.000 Produkten, die mit dem Logo ausgelobt werden sollen, müssen 80 % der Produkte innerhalb von zwei Jahren, die übrigen 20 % innerhalb von drei Jahren umgestellt sein.
Der Hersteller ist jedoch nicht verpflichtet, jede seiner Marken anzumelden [
www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-nutri...utri-score_List.html, Stand: 25.12.2020]. Gleiches gilt für die Registrierung von Eigenmarken.
Mittels dieser Kennzeichnung kann die Nährwertqualität eines Lebensmittels direkt auf einen Blick erfasst werden, da die Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite im unteren Drittel erfolgt. Verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe oder ähnliche Produkte derselben Produktkategorie können miteinander hinsichtlich ihrer Nährwerte verglichen werden. Nicht vergleichbar sind allerdings verschiedene Produktgruppen.
Als Bewertungsbasis dienen die Nährwertangaben bezogen auf 100 g des Produkts bzw. 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln und Getränken.
Einzelne Nährstoffe werden vom Nutri-Score nicht angezeigt.
[Verbraucherzentrale Hamburg, Oktober 2019, Stand: 02.04.2020].
LG
Behr’s…Verlag