Hallo L.Busch,
Voraussetzung in allen Fällen ist, dass der Sendung Geschäftspapiere beiliegen oder mit ihnen versendet werden, die die pflichtigen Kennzeichnungselemente enthalten. Damit soll der Empfänger in der Lage sein, über die einzelnen Angaben informiert zu sein und ggf. diese für seine Verwendungszwecke einsetzen zu können. Auf der äußeren Verpackung sind zudem die Bezeichnung, der lebensmittelrechtlich Verantwortliche und das Mindeshaltbarkeitsdatum und die Aufbewahrungsbedingungen anzugeben.
LG
Behr’s…Verlag