Guten Tag Bachmann_L,
Aktiv zugesetzte Stoffe dienen dazu, dass ein Lebensmittel eine bestimmte Eigenschaft erhält. Hierzu zählen Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Farbstoffe, Süß- und Aromastoffe sowie Dickungsmitteln. Ebenso zählen dazu Verarbeitungshilfsstoffe. Diese sind mit E-Nummern gekennzeichnet.
In den verschiedenen EU-Verordnungen sind die Höchstmengen geregelt:
• Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
• Verordnung (EU) Nr. 1129/2011
• Verordnung (EU) Nr. 231/2012
• Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
• Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Die EFSA hat eine Datenbank zur Verfügung gestellt, in der nach zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen gesucht werden kann. Mit der Festlegung der Höchstmengen durch die EFSA soll sichergestellt werden, dass die auf europäischer Ebene festgesetzte tägliche Aufnahmemenge (ADI) eingehalten wird. Wenn keine ausreichenden Daten für die Festlegung eines ADI-Werts vorliegen, so kann eine Sicherheitsmarge berechnet werden. Diese bestimmt so, ob die geschätzte Aufnahme potenziell bedenklich sein könnte.
MfG
Behr’s…Verlag