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THEMA: Strafanzeige - Strafantrag

Strafanzeige - Strafantrag 1 Jahr 7 Monate her #1347

  • Y.Lang
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Hallo,
was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

MfG
Y.Lang
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Strafanzeige - Strafantrag 1 Jahr 7 Monate her #1348

  • Behr’s…Verlag
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Hallo Y.Lang,

Durch eine Strafanzeige werden Ermittlungsbehörden auf ein strafbares Verhalten aufmerksam gemacht. Liegt aufgrund einer Anzeige ein hinreichender Anfangsverdacht vor, wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ein Strafantrag ist dagegen eine Erklärung eines Antragsberechtigten, dass er eine Strafverfolgung wünscht. Bei reinen Antragsdelikten ist der Strafantrag Prozessvoraussetzung. Strafanzeigenerstatter und Strafantragssteller können verschiedene Personen sein.
Nach § 158 Abs. 1 StPO kann die Strafanzeige wie auch der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Nur bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt (sogenannten Antragsdelikte), muss der Antrag gem. § 158 Abs. 2 StPO schriftlich gestellt werden.
Ein reines Antragsdelikt ist beispielsweise der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Hier werden Ermittlungsbehörden nur tätig, wenn ein Strafantrag vorliegt. Bei relativen Antragsdelikten, wie zum Beispiel die Körperverletzung (vgl.§§ 223, 230 StGB), kann die Staatsanwaltschaft jedoch ein öffentliches Interesse der Strafverfolgung bejahen und so auch unabhängig von einem Strafantrag ein Strafverfahren führen.
Für Ihre tägliche Arbeit: Strafanzeige und Strafantrag sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsinstitute, die oft miteinander verwechselt werden. Im Lebensmittelstrafrecht besitzt der Strafantrag keine allzu große Relevanz. Jedenfalls die klassischen lebensmittelstrafrechtlichen Delikte sind keine Antragsdelikte und werden als Offizialdelikte regelmäßig von Amt wegen verfolgt. Die Strafantragsproblematik könnte jedoch auch im Lebensmittelstrafrecht bei einer Verbraucheranzeige wegen Körperverletzung im Einzelfall relevant werden. Man sollte deshalb zumindest einmal von ihr gehört haben.

MfG
Behr's...Verlag
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