Hallo A_Beck,
Für Raucharomen gilt primär die RaucharomenVO (EG) Nr. 2065/2003 einschließlich der dort niedergelegten Zulassungsbedingungen. Darüber hinaus legt die neue EG-AromenVO zusätzliche Anforderungen, die hauptsächlich die Kennzeichnung von Raucharomen im Zutatenverzeichnis betreffen, fest.
MfG
Behr's...Verlag