Guten Tag c_gehrke,
Ausnahmslos sind die europäischen Verordnungen,
• Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die sog. „Basisverordnung “ [1]
• Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die Hygieneverordn ung an alle Lebensmittelunternehmer [2]
• Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Hygieneverordnung an Fleischerzeuger [3]
bindend für das Vorhandensein eines HACCP-Systems in einem Lebensmittelunternehmen.
Der „EU-Leitfaden HACCP (2016/C 278/01)“ [4] beschreibt die Umsetzung von Managementsystemen für die Lebensmittelsicherheit. Auch wenn es sich hierbei um keine Verordnung handelt, ist es trotzdem möglich, auf die im Leitfaden beschriebenen Verfahren, einschließlich der genannten Vereinfachung und Flexibilisierung für bestimmte Lebensmittelunternehmen, vor allem kleiner und mittelständige Betriebe, zu verweisen und entsprechend das HACCP-System zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Behr's...Verlag