Passwort vergessen?
Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA: Aromatisierung Säuglingsnahrung

Aromatisierung Säuglingsnahrung 1 Jahr 11 Monate her #1306

  • Steffi
  • Steffis Avatar
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Beiträge: 2
Hallo an alle,
was gilt eigentlich für die Aromatisierung von Säuglings- und Kleinkindernahrung? Da muss man ja bestimmt extra aufpassen.
LG Steffi
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.

Aromatisierung Säuglingsnahrung 1 Jahr 11 Monate her #1307

  • Behr’s…Verlag
  • Behr’s…Verlags Avatar
  • Offline
  • Moderator
  • Beiträge: 243
Liebe Steffi,
die Aromatisierung von Säuglings- und Kleinkindernahrung ist in der EU bislang weder einheitlich noch spezialgesetzlich geregelt. Jedoch ergeben sich aus der EG-AromenVO sowie aus den spezielleren Bestimmungen zur Unionsliste der Aromastoffe sowie für Raucharomen limitierende Angaben, die bei der Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung zwingend zu beachten sind.
Raucharomen sind in Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht zulässig. Die EU-DurchführungsVO Nr. 1321/2013 sieht für keines der gelisteten Produkte eine Zulassung für diese Lebensmittelkategorie (13.1 Säuglings- und Kleinkindernahrung) vor.
Die Unionsliste der Aromastoffe sieht für bestimmte Aromastoffe Höchstmengen in bestimmten Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgruppen vor. Die meisten dieser limitierten Aromastoffe sind in Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht zugelassen. Lediglich das Ammoniumsalz der Glycyrrhizinsäure ist (FL 16.060) höchstmengenbeschränkt für diese Kategorie (13.1 Säuglings- und Kleinkindernahrung) zugelassen.
Werden Aromen, die „active principles“ enthalten, in Säuglings- und Kleinkindernahrung eingesetzt, die sich zu einer der dort genannten Lebensmittelarten zuordnen lassen, sind die entsprechenden Höchstmengen einzuhalten, z. B. Kekse für Kleinkinder, die Cumarin aus Aromen auf Zimtbasis enthalten. Wegen des besonderen Schutzniveaus für Säuglinge und Kleinkinder empfiehlt es sich, noch niedrigere Werte anzustreben. Auch für Lebensmittel, für die keine Höchstmengen in Anhang III Teil B EG-AromenVO festgelegt wurden, sollte eine Minimierung der Gehalte angestrebt werden. Als Orientierungshilfe können die allgemeinen Höchstmengen für Lebensmittel gemäß Anhang II der Richtlinie (EWG) 88/388 herangezogen werden.
Eine Aromatisierung von Erzeugnissen für Säuglinge unter vier Monaten wird seitens der Aromenindustrie nicht unterstützt. Generell sollten ethanolhaltige Aromen nicht verwendet werden.
Weitere Hinweise, insbesondere zur Verwendung von Zusatzstoffen, zu Höchstmengen für Pestizide und Kontaminanten in Lebensmitteln für Kleinkinder und Säuglinge, sind dem DVAI-Positionspapier „Aromatisierung von Säuglings- und Kleinkindernahrung“ vom 18.05.2018 zu entnehmen.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Moderatoren: adminedv
Behr's Verlag