Schönen guten Tag Christofer23.
Eine Vielzahl von Lebensmitteln kann – als Zutat verwendet – in einem anderen Lebensmittel eine technologische Wirkung entfalten, z. B. eine färbende Wirkung. Vom Zusatzstoffbegriff nicht erfasst sind daher Stoffe, die selbst als Lebensmittel verzehrt werden, da es aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nicht gerechtfertigt wäre, diese Stoffe dem Zusatzstoffregime zu unterwerfen. Dabei ist auf die allgemeine Verkehrsüblichkeit abzustellen. Lebensmittel, die auch aus technologischen Gründen als Zutat verwendet werden können, sind z. B. die nachfolgend aufgeführten:
Salz (konservierende Wirkung)
Gemüse, z. B. Spinat (färbende Wirkung)
Gewürze, z. B. Paprika (färbende Wirkung)
Honig (süßende Wirkung)
Wasser (als Säureregulator)
Eigelb (als Emulgator)
MfG
Behr’s…Verlag