Guten Tag Marc_v_C,
Bei einem Hersteller handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt bzw. ein solches Mittel entwickeln oder herstellen lässt. Weiter bringt der Hersteller das kosmetische Mittel unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in den Verkehr. Damit ist der Hersteller gleichgesetzt mit der verantwortlichen Person. Der Hersteller kann die Pflichten der verantwortlichen Person auch an eine andere Person oder Firma übergeben, wenn diese in der EU eingetragen und ansässig ist, ein rechtsgültiges Mandat vorweisen kann und in der Lage ist, die PID an der für die verantwortliche Person genannten Adresse den zuständigen Behörden leicht zugänglich zu machen.
VORSCHRIFT:
Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d) EU-Kosmetik-VO, Art. 4 Abs. 3 EU-Kosmetik-VO
Mit freundlichen Grüßen,
Behr’s…Verlag