Schönen guten Tag BrittaL,
Sofern die Kinder regelmäßig betreut und verköstigt werden, gilt das Hygienerecht auch für Tageseltern. Hier sind Kontinuität und Organisationsgrad ausschlaggebend, nicht aber der Umfang der Tätigkeiten.
Für Tagesmütter gelten in ihrer Eigenschaft als heimisches Kleinstunternehmen jedoch nicht dieselben Anforderungen, die an eine Großküche gestellt werden. Hier finden die Regelungen des Anhangs II Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anwendung, die sich von jeder normal ausgestatteten Haushaltsküche erfüllen lassen.
Die Leitlinie Kindertagespflege differenziert zwischen der Betreuung im Privathaushalt und der Betreuung in dafür vorgesehenen Räumen außerhalb privater Räume, z. B. angemietete Geschäftsräume und weist auf die unterschiedlichen Anforderungen der beiden Modelle hin.
Mit freundlichen Grüßen
Behr’s…Verlag