Montag, 11. Dezember 2023

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THEMA: Neuer MA hat schon Erst- und Folgebelehrung

Neuer MA hat schon Erst- und Folgebelehrung 2 Jahre 6 Monate her #1297

  • A_Engel
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Guten Morgen,
ein neuer Mitarbeiter bei uns hat seine Erstbelehrung nach IfSG und eine aktuelle Folgebelehrung bei Einstellung vorgelegt. Müssen wir als Arbeitgeber nochmals eine Belehrung durchführen?
LG,
A_Engel
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Neuer MA hat schon Erst- und Folgebelehrung 2 Jahre 6 Monate her #1298

  • Behr’s…Verlag
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Hallo A_Engel!
Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person muss den neuen Mitarbeiter nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle 2 Jahre über gesetzliche Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote und deren Hinderungsgründe unterweisen. Es soll sich hierbei nicht um eine rein schriftliche Belehrung handeln.
Im Gegensatz zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sowie Folgebelehrung durch den vorherigen Arbeitgeber wird der Mitarbeiter in betriebsspezifische Dinge, z. B. Meldewege bei seinem neuen Arbeitgeber unterwiesen.
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