Hallo AnjaS,
gemäß EG-VO 852/2004 müssen alle Personen in angemessenem Umfang bzgl. Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die für die jeweilige Tätigkeit benötigten Kenntnisse in Fragen der Lebensmittelhygiene verfügen.
Mitarbeiter, die im Vertrieb eines Lebensmittelunternehmens arbeiten und keinen direkten Kontakt zu den Lebensmitteln sowie deren Herstellung und Verarbeitung haben, benötigen somit keine Schulung.
Kommen die Mitarbeiter des Vertriebs jedoch regelmäßig in die Produktionsbereiche, so ist eine entsprechende Schulung durchzuführen.