Liebe Dani!
Aus den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ergibt sich eine besondere Schulungsverpflichtung für das Personal, das aktiv an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung des HACCP-Systems eingesetzt ist. Diese Person muss explizit in allen Belangen von HACCP geschult sein.
Auf Grundlage dieser Schulung sind diese Personen für die Umsetzung eines betriebsspezifischen HACCP-Systems verantwortlich. D. h. entsprechend der Betriebsgröße, den produzierten Lebensmitteln und den damit verbundenen Gefährdungen im Herstellungsprozess ist ein betriebsspezifisches HACCP-System von den Verantwortlichen zu entwickeln.
Nach Umsetzung des betriebsspezifischen HACCP-Systems ist es zu empfehlen, alle Mitarbeiter in diesem Thema zu schulen. Dieses kann z. B. im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterschulung gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene erfolgen. Nur so kann erreicht werden, dass alle Mitarbeiter das System leben, unterstützen und in die Praxis umsetzen.
Viel Erfolg beim Schulen!