Hi P_Lumme 81,
bei fremdsprachigen Mitarbeitern ist es sinnvoll, dass ein Handout in ihrer Muttersprache ausgegeben wird. Den Mitarbeitern wird somit die Gelegenheit gegeben, ggf. Sachverhalte nachzulesen, wenn diese im Rahmen der Schulung nicht verstanden worden sind.
Auf der Homepage des Robert Koch-Instituts
www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehr...rungsbogen_node.html
können Belehrungsbögen in verschiedenen Sprachen für die Belehrung gemäß § 43 IfSG Abs.1 heruntergeladen werden. Da die Inhalte der Erst- und Folgebelehrung identisch sind, können diese Belehrungsbögen als Handout für die fremdsprachigen Teilnehmer genutzt werden.
Im Rahmen von Kompaktschulungen sollten die Schulungsmaterialien, z. B. Schulungsfolien mit Symbolen und Bildern versehen werden. Der Behr’s Verlag hat hier ein breit aufgestelltes Angebot.
Aufbauend auf die Belehrung empfiehlt sich bei fremdsprachigen Mitarbeitern eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Bei Sprachproblemen bietet sich hierbei z. B. die Erfolgskontrolle am Arbeitsplatz an. D. h. im Rahmen der Arbeitsabläufe wird geschaut, ob die Hygienevorgaben eingehalten bzw. umgesetzt werden.
Ist der Anteil an fremdsprachigen Mitarbeitern hoch und diese Mitarbeiter sprechen überwiegend die gleiche Sprache ist zu überlegen, einen Dolmetscher einzusetzen. Oder aber ein Mitarbeiter ist der deutschen Sprache mächtig, dann kann er auch die Funktion des Dolmetschers übernehmen.