Guten Tag LukasP.,
In vielen Branchen ist die Gabe von Trinkgeldern üblich. Der Gast übergibt dem Personal das Trinkgeld in der Erwartung, dass es der Person zugutekommt, der er es übergeben hat. Weist der Arbeitgeber nun an, dass der Arbeitnehmer dieses Trinkgeld an den Arbeitgeber herauszugeben
hat, so überschreitet er sein Direktionsrecht. Er greift schlicht in eine Rechtsposition ein, die nicht ihm, sondern dem Arbeitnehmer zusteht.
Damit sind solche Weisungen nach Meinung des LAG Rheinland-Pfalz unzulässig.
Viele Grüße
Behr’s…Verlag