Hallo Markmann!
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei müssen Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Wechselwirkungen von Anlagen, Maschinen und Geräten untereinander sowie die Arbeitsumgebung einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Zur Ermittlung der Gefährdungen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Aus der Gefährdungsbeurteilung kann resultieren, dass eine biologische Gefährdung z. B. durch Hepatitis A vorliegt.
Der Arbeitgeber muss dann für sich und sein Unternehmen entscheiden, ob er seinen Mitarbeitern z. B. eine Impfung für Hepatitis A anbietet und bezahlt, um das biologische Risiko in Bezug auf Hepatitis A zu minimieren oder ob er auf die Impfung verzichtet.
LG
Behr’s…Verlag