Guten Tag Christiansen,
Frau oder Herr Kleinert? Oder irgendetwas anderes? Es gibt Personen, die sich keinem der Geschlechter zugeordnet fühlen. Auch diese Personen können wegen ihres Geschlechtes diskriminiert werden und das allein dadurch, dass Sie sich entscheiden müssen, eins von beiden zu sein. Daraus folgt, dass schon eine Ausschreibung, die diese Personen nicht berücksichtigt, ein Anhaltspunkt für eine mögliche Diskriminierung sein kann.
Aus diesem Grund ist jedem Arbeitgeber zu raten, bei Stellenausschreibungen regelmäßig deutlich zu machen, dass die fehlende Zugehörigkeit zu einem Geschlecht kein Ausschlusskriterium für eine Einstellung ist. Es hat sich eingebürgert, dies durch das Anfügen des Zusatzes „m/w/d“ für „männlich/weiblich/divers“ hinter die Berufsbezeichnung klarzustellen.
Arbeitgeber, die Vorreiter beim Gendern sein wollen, dürfen auch gern die Reihenfolge der Geschlechterbezeichnungen ändern, um deutlich zu machen, dass nicht zuerst an die Einstellung eines männlichen Mitarbeiters gedacht wurde.
LG
Behr’s…Verlag