Hallo Julian_P!
Eine ungenügende Personalhygiene kann einen unbeabsichtigten Kreuzkontakt zwischen allergenen Stoffen und Endprodukten verursachen. Die Anwendung von bereits installierten GHP Regeln sollte auch im Hinblick auf die Reduzierung dieses Risikos ausreichend sein. Dennoch ist es wichtig, in Verbindung mit den Allergenkontrollen die folgenden Aspekte zu betonen:
- Eine Risikobewertung muss durchgeführt werden, um die Wahrscheinlichkeit des Kreuzkontakts durch Personen, die diese Kontamination
auslösen können, zu bestimmen. Dabei werden allergene Stoffe, die in trockener Form (z. B. als Puder) vorhanden sind, eher durch Personal
übertragen als Flüssigkeiten, die Allergene enthalten.
- Das Unternehmen muss den Mitarbeitern, die mit allergenen Stoffen arbeiten und eine hohes Kontaminationsrisiko über ihre Kleidung bergen,
fest zugeordnete Schutzkleidung bereitstellen. Zusätzlich muss vom Unternehmen dafür gesorgt werden, dass diese Schutzkleidung regelmäßig
und fachgerecht gewaschen wird.
- Mitarbeitern darf nicht erlaubt sein, zu essen oder zu trinken, wo Produkte, Rohwaren oder Lebensmittelkontaktmaterialien ohne Schutz offen liegen.
Hoffentlich konnten wir erneut helfen!