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THEMA: Arbeit mit tierischen Nebenprodukten

Arbeit mit tierischen Nebenprodukten 1 Jahr 11 Monate her #1264

  • JensR
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Guten Tag!

Gibt es bei der Arbeit mit tierischen Nebenprodukten laut der entsprechenden Verordnung noch bestimmte Regeln für die Personalhygiene?

Danke, beste Grüße,
JensR
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Arbeit mit tierischen Nebenprodukten 1 Jahr 11 Monate her #1265

  • Behr’s…Verlag
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Hallo!

Neben den allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 treffen Artikel 25 und 26 der Tierischen Nebenprodukte-Verordnung bestimmte Regelungen zur Gewährleistung der betrieblichen Hygiene, mit einigen spezifischen Regelungen für Personalhygiene.

Jede Person, die in der Anlage oder einem Betrieb gemäß Absatz 1 arbeitet, hat geeignete, saubere und, soweit erforderlich, schützende Kleidung zu tragen. Für bestimmte Anlagen oder Betriebe gilt gegebenenfalls:
  • Personen, die im unsauberen Sektor arbeiten, dürfen den sauberen Sektor erst betreten, wenn sie die Arbeitskleidung und das Schuhwerk gewechselt oder diese desinfiziert haben;
  • Ausrüstung und Geräte dürfen nicht vom unsauberen in den sauberen Sektor verbracht werden ohne zuvor gesäubert und desinfiziert zu werden und
  • der Unternehmer muss ein Verfahren hinsichtlich der Bewegungen der Personen einrichten, um deren Bewegungen zu kontrollieren und die korrekte Nutzung von Fuß- und Radbädern zu beschreiben.
Schöne Grüße!
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