Hallo Samuel 72,
die Lebensmittel-Behörde kann beispielsweise vor Ort überprüfen, ob die Mitarbeiter eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Hygieneschulung erhalten haben.
Daher sind entsprechende Nachweisdokumente notwendig.
Beste Grüße
Sara Lehmkuhl